Apostille für ukrainische Dokumente

Viele Menschen verwechseln die Apostille mit einer beglaubigten Übersetzung. Tatsächlich handelt es sich um zwei unterschiedliche Verfahren mit verschiedenen Aufgaben.

Auf dieser Seite erklären wir, was eine Apostille ist, wann sie benötigt wird und wie sie sich von einer beglaubigten Übersetzung unterscheidet.

Was ist eine Apostille?

Eine Apostille ist ein offizieller Bestätigungsvermerk, der die Echtheit eines öffentlichen Dokuments oder der Unterschrift einer Behörde bestätigt.

Die Apostille ist keine Übersetzung und ersetzt auch keine beglaubigte Übersetzung.

Apostille oder beglaubigte Übersetzung?

ApostilleBeglaubigte Übersetzung
Bestätigt die Echtheit eines DokumentsÜbersetzt das Dokument offiziell ins Deutsche
Wird von einer zuständigen Behörde erteiltWird von einem beeidigten Übersetzer angefertigt
Ist keine ÜbersetzungBestätigt nicht die Echtheit des Originals
Wird nur in bestimmten Fällen benötigtWird häufig für Behörden und Gerichte in Deutschland verlangt

Wo erhalten ukrainische Staatsangehörige eine Apostille?

Eine Apostille wird ausschließlich von den zuständigen Behörden in der Ukraine ausgestellt.

Welche Behörde zuständig ist, hängt von der Art des Dokuments ab. Je nach Dokument kann die Apostille beispielsweise durch das Justizministerium, das Bildungsministerium, das Außenministerium oder andere zuständige Behörden erteilt werden.

Für welche Dokumente wird eine Apostille ausgestellt?

Eine Apostille kann unter anderem für folgende Dokumente erteilt werden:

  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurkunden
  • Gerichtsurteile
  • Diplome
  • Diploma Supplements
  • Schulzeugnisse
  • Führungszeugnisse
  • weitere amtliche Dokumente

Wird die Apostille separat übersetzt?

Nein.

Eine Apostille wird niemals einzeln übersetzt, sondern immer zusammen mit dem Dokument, auf dem sie angebracht ist.

Zum Beispiel:

  • Geburtsurkunde mit Apostille
  • Heiratsurkunde mit Apostille
  • Scheidungsurkunde mit Apostille
  • Diplom mit Apostille
  • Gerichtsurteil mit Apostille

Der beeidigte Übersetzer übersetzt sowohl den Inhalt des Dokuments als auch die Apostille.

Benötige ich immer eine Apostille?

Nein.  

Ob eine Apostille erforderlich ist, hängt von den Anforderungen der jeweiligen deutschen Behörde oder Einrichtung ab.

In vielen Fällen genügt eine beglaubigte Übersetzung. In anderen Fällen werden sowohl die Apostille als auch die beglaubigte Übersetzung verlangt.

Wenn Sie unsicher sind, beraten wir Sie gerne.

So bestellen Sie eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille

  • Senden Sie uns einen gut lesbaren Scan Ihres Dokuments einschließlich der Apostille.
  • Wir prüfen die Unterlagen.
  • Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.
  • Nach Ihrer Freigabe fertigen wir die beglaubigte Übersetzung an.
  • Die fertige Übersetzung senden wir Ihnen per Einschreiben innerhalb Deutschlands zu.

Häufige Fragen

Kann nur die Apostille übersetzt werden?

Nein. Die Apostille wird immer zusammen mit dem Dokument übersetzt.

Muss jedes ukrainische Dokument eine Apostille haben?

Nein. Das hängt von den Anforderungen der jeweiligen Behörde ab.

Reicht ein Scan für die Beauftragung aus?

Ja. Für die Angebotserstellung genügt ein gut lesbarer Scan des Dokuments mit Apostille.

Werden Ihre Übersetzungen in Deutschland anerkannt?

Ja. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von Behörden, Gerichten, Universitäten und anderen öffentlichen Einrichtungen in ganz Deutschland akzeptiert.

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Wer erstellt die beglaubigte Übersetzung Ukrainisch–Deutsch?

Die Übersetzung wird von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer für Ukrainisch–Deutsch angefertigt. Sie erhalten:
1) Eine rechtssichere beglaubigte Übersetzung
2) Ein offizielles Angebot und eine Rechnung
3) Ein Dokument, das bundesweit anerkannt ist
Beglaubigte Übersetzungen Ukrainisch–Deutsch durch vereidigte Übersetzer – bundesweit anerkannt.
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